Kosten
Die Vergütung der anwaltlichen Leistung oder was kostet mein Recht.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, im Straf- und Sozialrecht hat der Gesetzgeber Gebührenrahmen vorgegeben, die für den Anwalt bindend sind. Das gilt auch für die außergerichtliche Tätigkeit.
festsetzen, er ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 1. Juli 2004 gebunden.
Dann steht bei den Rechtsuchenden an erster Stelle die Frage, welche Kosten entstehen für die Konsultation eines Rechtsanwaltes.
Die Kosten für sämtliche Tätigkeiten des Anwaltes sind gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für eine Erstberatung vereinbaren wir in der Regel einen festen Beratungssatz. Fragen Sie einfach bei der Terminvereinbarung danach. Wir informieren unsere Mandanten auch ausführlich über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Ein Formular haben wir unter dem Link Beratungshilfe für Sie zum Ausdrucken bereitgestellt.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens aufzubringen, steht ihnen staatliche Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Gern beraten wie Sie, ob Prozesskostenhilfe für Sie infrage kommt.
Ein Formular haben wir unter dem Link Prozesskostenhilfe für Sie zum Ausdrucken bereitgestellt.
GRUNDLEGENDE MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER ANWALTSGEBÜHREN.
- Rechtsanwälte werden nach dem Umfang der Tätigkeit bezahlt, je mehr sie schreiben, Termine wahrnehmen und telefonieren, umso mehr Geld bekommen sie
- der Anwalt kann sein Honorar frei festsetzen
festsetzen, er ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 1. Juli 2004 gebunden.
WAS KOSTET EIN ERSTES BERATUNGSGESPRÄCH.
Ein Thema über das wir gleich am Anfang des Mandats sprechen müssen. Häufig ist es so, dass Sie sich zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, beim Erhalt einer Kündigung oder beim Kauf einer mangelhaften Sache erst einmal nur informieren möchten, ob anwaltliche Hilfe überhaupt sinnvoll ist oder Sie möchten sich die Rechtslage zu einem Problem erläutern lassen.Dann steht bei den Rechtsuchenden an erster Stelle die Frage, welche Kosten entstehen für die Konsultation eines Rechtsanwaltes.
Die Kosten für sämtliche Tätigkeiten des Anwaltes sind gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für eine Erstberatung vereinbaren wir in der Regel einen festen Beratungssatz. Fragen Sie einfach bei der Terminvereinbarung danach. Wir informieren unsere Mandanten auch ausführlich über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Ein Formular haben wir unter dem Link Beratungshilfe für Sie zum Ausdrucken bereitgestellt.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens aufzubringen, steht ihnen staatliche Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Gern beraten wie Sie, ob Prozesskostenhilfe für Sie infrage kommt.
Ein Formular haben wir unter dem Link Prozesskostenhilfe für Sie zum Ausdrucken bereitgestellt.