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Ehe- und Familienrecht
Angesichts der Tatsache, dass jede 3. Ehe derzeit geschieden wird, handelt es sich um ein Rechtsgebiet mit großem Beratungsbedarf. Wir haben uns darauf spezialisiert.
Häufig ist es so, dass Trennung und Scheidung für die Betreffenden eine hohe emotionale Belastung nach sich ziehen. Die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist dabei von immenser Wichtigkeit.
Wir sind seit 20 Jahren auf diesem Gebiet tätig. Mit unserer Unterstützung helfen wir den Mandanten, die für sie wichtigen und richtigen rechtlichen Entscheidungen zu treffen.
Ehescheidung
Diese kann einvernehmlich geschehen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Partner der Scheidung zustimmt. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Dem Gericht ist in diesem Fall eine Nachprüfung der Ehezerrüttung verwehrt.
Im Zusammenhang mit der Scheidung sind Folgesachen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Wohnungs- und Hausratsregelung, Sorgerecht und Umgangsrecht, die ehelichen Vermögensverhältnisse, in der Regel der Zugewinnausgleich zu regeln.
So weit Vermögen nicht vorhanden ist sondern nur Schulden, muss auch darüber eine Regelung getroffen werden. Es ist zu klären, ob der Vermögensgegenstand ,für den Schulen bestehen, auf einen Partner übertragen wird, der dann auch die Verbindlichkeit übernimmt oder ob eine Veräußerung erfolgen soll, um die Ehepartner insoweit davon zu befreien.
Sorge- und Umgangsrecht
Sind gemeinsame Kinder vorhanden ist es im Normalfall so, dass beide Elternteile Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben und derjenige Elternteil, der nicht dem Kind im Rahmen einer häuslichen Gemeinschaft zusammengelebt unterhaltspflichtig ist.
Häufig kommt es im Zusammenhang mit der Klärung des Aufenthaltsortes, aber auch im Zusammenhang mit Vermögensfragen oder Fragen der Gesundheit zu Streit.
Gelingt eine außergerichtliche Regelung nicht, ist auch hier das Gericht anzurufen. Dazu bedarf es einer ausführlichen anwaltlichen Beratung. In diesem emotionalen und sehr sensiblen Bereich ist anwaltliche Unterstützung unabdingbar.
Unterhaltsfragen
Hier ist zu klären, ob es sich um Unterhaltsansprüche handelt, die
- durch Verwandtschaft (zum Beispiel Kindesunterhalt oder
- durch die Ehe begründet sind (Trennungsunterhalt ,nachehelicher Unterhalt)
- oder solche der Mutter oder des Vaters aus Anlass der Geburt.
Danach ist zu prüfen, ob der Berechtigte auch bedürftig ist. In einem weiteren Schritt wird die Höhe berechnet. Ob in dieser Höhe dann auch Unterhalt gezahlt werden muss, hängt neben Einzelfragen entscheidend von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ab.
Es treten viele Fragen auf, die im konkreten Einzelfall oft erhebliche Probleme mit sich bringen.
Seit dem 01.01.2008 hat sich das Unterhaltsrecht gravierend verändert. Insbesondere wurden die Rechte von minderjährigen und ihnen gleichgestellten gestärkt- insbesondere durch Änderung der Rangfolgen- und es wurde die Eigenverantwortung der Ehepartner nach der Scheidung verschärft.