Rechtsgebiete
Übersicht
Strafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsrecht
Als Berater und Beistand haben wir über die Gesetzlichkeit des Verfahrens zu wachen und alle entlassenen Umstände Geltung zu bringen.
Sind Sie unschuldig, werden wir es beweisen.
Jeder Ihnen zur Last gelegte Tatvorwurf muss bewiesen sein. Es gilt der Grundsatz
„ in dubio pro reo“, d .h. im Zweifel für den Angeklagten.
Ein wichtiger Rat an unsere Mandanten, der unbedingt zu beherzigen ist.
Äußern Sie sich bevor Sie uns konsultiert haben nicht gegenüber der Polizei zum Tatvorwurf!!!!
Konsultieren und beauftragten Sie uns, damit wir in Ihrem Auftrag die Ermittlungsunterlagen einsehen, um genau feststellen zu können welcher Vorwurf wird Ihnen gemacht und wodurch wird dieser nachgewiesen, dass heißt welche Zeugen und Beweismittel gibt es.
Aus taktischen Gründen sollte erst nach erfolgter Akteneinsicht entschieden werden, ob eine eigene Angabe zur Sache erfolgt oder diese unterbleibt.